STAATLICH GEPRÜFTE PODOLOGIN & MEDIZINISCHE FUßPFLEGERIN
VIORICA GÖLL
WAS MACHT EIN PODOLOGE? Einfach erklärt
1. Podologen heilen Fußprobleme.
Ob Warzen oder gereizte Knochenhaut, sie pflegen die Füße wieder gesund.
Ein speziell ausgebildeter Podologe/in kümmert sich uneingeschränkt um Fußprobleme.
Sein Fachwissen in dem Bereich Mikrobiologie, Dermatologie, Chirurgie, Orthopädie und Anatomie erlert er/sie in einer zweijährigen Ausbildung. Auch die Folgen von Diabetes (Diabetischen Fußsyndrom/DFS) werden insbesondere erlernt und geschult.
Ist ein Podologe nun ein Arzt?
Podologie ist eine nichtärtzliche Heilkunde am Fuß. (leitet sich v. grichische, "podos" für Fuß" und "logos" für "Sprache/Lehre" ab.)
2. Der Podologe unterschtützt die Bewegungsfreiheit und schützt evenluelle Folgeschäden am Fuß.
Eine individuelle Beurteilung und Beratung wird geleistet bevor die Behandlung durchgeführt wird.
Der Podologe behandelt z.B Hühneraugen, Warzen, Nagelpils, Fußpilz, eingewachsene Nägel und vieles mehr.
Auch das diabetische Fußsyndrom fällen in den Aufgabenbereich eines Podologen. Reibungs- und Druckentlastungsmaßnahmen sowie Nagelkorrekturspangen und Nagelprothetik werden auch in der Praxis angeboten.
Wer eine krankhafte oder entzündete Schädigung am Fuß hat, kann sich vom Arzt seines Vertrauens ein Rezept (Podologische Komplexbehandlung) ausstellen lassen.
3. Die kosmetische Fußpflege befasst sich mit hygienischen und ästhetischen Merkmalen der Füße.
Nur am gesunden Fuß darf eine kosmetische Fußpflege durchgeführt werden. Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Die Tätigkeit darf ohne besondere Erlaubnis ausgeübt werden.
Der Podologe dagegen, trägt Führsorge um die Vorbeugung und Behandlung von medizinischen Fußproblemen. Diese Berufsbezeichnung ist seit 2002 per Gesetz geschützt. Nur wer eine zwei jährige, staatlich anerkannte Fachausbildung absolviert, darf sich Podologe nennen.
4. Wer eine krankhafte oder entzündete Schädigung am Fuß hat, kann sich vom Arzt seines Vertrauens ein Rezept (Podolog. Komplexbehandlung) ausstellen lassen.
Kann der Hausarzt eine medizinische Fußpflege verschreiben?
Diese Verordnung kann auch vom Hausarzt ausgestellt werden. Drei verschiedene Arten von med. Fußpflege werden, je nach Krankenkasse, übernommen.
Auch ohne medizinischen Grund, kann eine medizinische Fußpflege in Anspruch genommen werden. Diese Behandlungskosten übernimmt allerdings die Krankenkasse nicht.
In diesem Fall - je nach Dauer und Behandlung - müssen sie zwischen 50,00 und 65,00 Euro (Grundbehandlung) bezahlen.
PODOLOGIE GÖLL
Viorica Göll
Nürnberger Str. 9
91126 Schwabach
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